Sonderfall „Patient wurde schon im gleichen Quartal behandelt“:
TSVG-Abrechnung nicht möglich, wenn der Patient vorher im Quartal vorher schon behandelt wurde, weil der Kontakt mit dem Facharzt in diesem Quartal ja schon hergestellt wurde.
Sonderfall „Patient wurde schon im gleichen Quartal behandelt“:
TSVG-Abrechnung nicht möglich, wenn der Patient vorher im Quartal vorher schon behandelt wurde, weil der Kontakt mit dem Facharzt in diesem Quartal ja schon hergestellt wurde.