Prüfung bzgl. Heilmittel-Verordnungen im GKV-System

Es gibt zwei Arten der Prüfung:
1) Auffälligkeitsprüfung
2) Einzelfallprüfung

Bei Feststellung einer Unwirtschaftlichkeit drohen Sanktionen wie z.B. ein Regress.

Auffälligkeitsprüfung

Jede regionale Kassenärztliche Vereinigung vereinbart mit den regionalen Verbänden der Gesetzlichen Krankenkassen eine Methode, bei der nach festgelegten statistischen Auffälligkeitskriterien die Verordnungen überprüft werden. Dabei werden alle Verordnungen eines Arztes in Abhängigkeit von der gewählten Methodik mit dem Verordnungsverhalten des Fachgruppendurchschnitts verglichen.

Prüfungsvereinbarung Bayern:
Die Überprüfung der von den bayerischen Vertragsärzten getätigten Verordnungen regelt eine zwischen der KVB und den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen in Bayern getroffene Prüfungsvereinbarung. Weitere Informationen finden Sie hier (externer Link).