- Recht auf Einsicht:
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahre 2013 haben Patienten ein Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte und einen Anspruch darauf, eine Kopie zu erhalten.
- Kosten für Kopie der Patientenakte:
Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht auch im Datenschutzrecht ein Anspruch auf Kopie bzw. Sie müssen die erste Kopie der Patientenakte dem Patienten unentgeltlich zur Verfügung stellen. Patienten, die eine Kopie ihrer Patientenakte wünschen, dürfen Sie zunächst auf die anfallenden Kosten hinweisen. Wer sich bei seiner Bitte um eine Kopie ausdrücklich auf die DSGVO beruft, dem müssen Sie diese Kopie kostenlos gewähren.
Weitere Info-Quelle: Was Ärzte in Rechnung stellen dürfen (externer Link)