Beispiele für Antiseptika: Octenisept (250 ml oder 500 ml)
Verordnungsfähigkeit von Antiseptika
In folgenden Fällen sind Antiseptika verordnungsfähig:
- Patienten mit Einmal-Katheterisierung der Harnblase (Infoquelle: GBA -> Arzneimittel-Richtlinie -> Anlage I: OTC-Übersicht [externer Link])
Hinweis: das Antiseptikum muss das Kennzeichen „apothekenpflichtig“ haben. Jede PVS muss in ihrer Arzneimitteldatenbank anzeigen können, ob das Kennzeichen „apothekenpflichtig“ für das jeweilige Antiseptikum vorhanden ist oder eben nicht vorhanden ist. Die Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ trifft in der Regel bei den „großen“ Inhaltsmengen zu, d.h. bei 250 ml oder 500 ml.
Antiseptika sind bei Patienten mit einer suprapubischen Harnableitung keine Kassenleitung (Infoquelle: Arzneimittel- und Hilfsmittelhotline der KVB. Stand: 1/22).